
JUGENDARBEITSSCHUT-ZUNTERSUCHUNGEN
Wer noch nicht volljährig ist, aber bereits seine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Hierbei wird medizinisch untersucht, ob der- oder diejenige aus medizinischer Sicht dazu fähig ist, die Tätigkeit auszuführen.Die Kosten für eine Arbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland
übernommen.
UNTERSUCHUNGEN FÜR DEN ARBEITGEBER
z. B. Einstellungsuntersuchungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und
arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen. In unserer Praxis bieten wir
Untersuchungen für den Arbeitgeber, z.B. Einstellungsuntersuchungen nach den
gesetzlichen Vorgaben an.
Unsere Leistungen:
• allgemeine körperliche Untersuchung
• Blut- und Urinuntersuchungen (je nach Anforderung)
• EKG und Blutdruckdiagnostik
• Impfstatusprüfung und gegebenenfalls Auffrischimpfungen
• Dokumentation und Ausstellung der Bescheinigung für den Arbeitgeber
FAHRERLAUBNIS-BESCHEINIGUNG
In bestimmten Situationen ist für den Erwerb oder die Verlängerung einer
Fahrerlaubnis eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Als Hausarztpraxis unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Untersuchungen
und Formularen.
Ablauf der Untersuchung in unserer Praxis:
• Anamnese: Erhebung Ihrer medizinischen Vorgeschichte
• Allgemeine körperliche Untersuchung• Prüfung von Seh- und Hörvermögen (falls notwendig mit Überweisung)
• Bewertung weiterer gesundheitlicher Voraussetzungen gemäß den Vorgaben
der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• Ausstellung der Bescheinigung für die zuständige Führerscheinstelle
Die Ausstellung einer Fahrerlaubnis-Bescheinigung ist in der Regel keine
Kassenleistung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ). Die genauen Kosten teilen wir Ihnen gerne vorab mit.
UNTERSCHIEDLICHE ATTESTE
UND BESCHEINIGUNGEN
Für unsere Patienten stellen wir gerne in begründeten Fällen ärztliche Atteste und
Bescheinigungen aus. Allerdings handelt es sich dabei um keine von den
gesetzlichen Krankenversicherungen getragene Leistung. Das bedeutet, dass die
Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Attestes vom Versicherten selbst getragen
werden müssen. Die Gebühr für das beantragte Attest bemisst sich nach dem
zeitlichen Aufwand.