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BERATUNG ZUR VORSORGEVOLLMACHT

UND PATIENTENVERFÜGUNG

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine ausführliche Beratung und auf Wunsch die

Ausstellung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung an. Leider sind diese Beratungsgespräche keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass wir Ihnen diese privat in Rechnung stellen müssen.

 

VORSORGEVOLLMACHT

Die Vorsorgevollmacht hat die Aufgabe, einen nahestehenden Menschen rechtlich

bindend damit zu beauftragen, in diesen genannten Situationen (in denen man dies

selbst nicht mehr tun kann) wichtige Entscheidungen zu treffen.

Je nach Wunsch des Vollmachtgebers können diese die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt und

Wohnungsangelegenheiten und Vermögen betreffen. Eine weitere Aufgabe des Bevollmächtigten ist es, sich für die Durchsetzung der in der Patientenverfügung geäußerten Festlegungen einzusetzen.

Durch die Vorsorgevollmacht kann man auch in aller Regel die Bestimmung eines

Fremdbetreuers umgehen, der sonst durch das Betreuungsgericht eingeschaltet

werden müsste, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese wichtigen

Entscheidungen für sich zu treffen.

 

PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung tritt in genau definierten Situationen in Kraft, in denen man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, z.B. bei

schwerer Demenzerkrankung, nach einem Schlaganfall oder auch nach einem

schweren Unfall mit Gehirnverletzung. Somit kann jeder für sich bestimmen, welche medizinischen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt oder gerade nicht durchgeführt werden sollen, falls die genannten Situationen eintreten sollten.

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