
BERATUNG ZUR VORSORGEVOLLMACHT
UND PATIENTENVERFÜGUNG
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine ausführliche Beratung und auf Wunsch die
Ausstellung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung an. Leider sind diese Beratungsgespräche keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass wir Ihnen diese privat in Rechnung stellen müssen.
VORSORGEVOLLMACHT
Die Vorsorgevollmacht hat die Aufgabe, einen nahestehenden Menschen rechtlich
bindend damit zu beauftragen, in diesen genannten Situationen (in denen man dies
selbst nicht mehr tun kann) wichtige Entscheidungen zu treffen.
Je nach Wunsch des Vollmachtgebers können diese die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt und
Wohnungsangelegenheiten und Vermögen betreffen. Eine weitere Aufgabe des Bevollmächtigten ist es, sich für die Durchsetzung der in der Patientenverfügung geäußerten Festlegungen einzusetzen.
Durch die Vorsorgevollmacht kann man auch in aller Regel die Bestimmung eines
Fremdbetreuers umgehen, der sonst durch das Betreuungsgericht eingeschaltet
werden müsste, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese wichtigen
Entscheidungen für sich zu treffen.
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung tritt in genau definierten Situationen in Kraft, in denen man nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, z.B. bei
schwerer Demenzerkrankung, nach einem Schlaganfall oder auch nach einem
schweren Unfall mit Gehirnverletzung. Somit kann jeder für sich bestimmen, welche medizinischen und sonstigen Maßnahmen durchgeführt oder gerade nicht durchgeführt werden sollen, falls die genannten Situationen eintreten sollten.